AGB

Für die Ferienhäuser Lena und Lisa in Glowe, Am Süßling 12 a + b.

Vermieter: Schieferdecker Ferienhaus GbR, Brixener Str. 21, 16341 Panketal.

1. An- und Abreise: Anreise ist am Sonnabend zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und Abreise am Sonnabend bis 10:00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Bei Überziehung der Abreisezeit kann eine weitere Übernachtung berechnet werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht. 

2. Sonderwünsche: Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter. Die Mitnahme von Haustieren ist vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Für Haustiere ist Art und Größe anzugeben.

3. Bezahlung: Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für PKW-Stellplatz, Abfall und Endreinigung werden nicht erhoben.

4. Rücktritt: Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zu Stornierungszahlungen verpflichtet:

  • Die Stornokosten betragen: 20,00 EUR.
  • Bei Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn sind 50% vom Mietpreis zu zahlen.
  • Bei Stornierung 29 - 7 Tage vor Mietbeginn sind 80% vom Mietpreis zu zahlen.
  • Bei einem Rücktritt weniger als sieben Tage vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person verarbeitet werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und entsprechend DSGVO ausschließlich für den Mietvorgang genutzt.

7. Haftung: Die Beschreibung der beiden Ferienhäuser wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme, soweit dies möglich ist, behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen: Fotos und Text auf den Webseiten dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

8. Final provisions: Photos and text on the website serve as a realistic description. A 100 per cent correspondence with the rental property cannot be guaranteed. The landlord reserves the right to make changes to the furnishings (e.g. furniture), provided they are of equal value. Should one or more provisions of these terms and conditions be or become invalid, this shall not affect the validity of the remaining provisions. The invalid provision shall be replaced by a valid provision that comes closest to the economic and legal intention of the contracting parties. German law shall apply. The place of jurisdiction and place of fulfilment is the place of residence of the lessor.